Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wärmepumpen
für Verträge der Hauskonzepte Deutschland GmbH über den Verkauf, Lieferung und die Montage von Wärmepumpen mit Verbrauchern (Fassung 11/2024)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Hauskonzepte Deutschland GmbH („Hauskonzepte“) und Verbrauchern (1) im Sinne von § 13 BGB („Kunden“) über den Verkauf, die Lieferung und Montage von Wärmepumpen sowie nachfolgend näher bezeichneten weiteren Lieferungen und Leistungen der Hauskonzepte. „Verbraucher“ i. d. S. ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.2. Von einem Kunden gestellte, diesen entgegenstehende oder von ihnen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch dann nicht, wenn Hauskonzepte die Bestellung eines Kunden annimmt, ohne der Geltung seiner AGB zu widersprechen, außer bei ausdrücklicher Zustimmung.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Hauskonzepte sind, sofern dort nicht abweichend angegeben, freibleibend und unverbindlich. Solche Angebote dienen lediglich dazu, dem Kunden unter Bezugnahme auf das Angebot die Abgabe einer verbindlichen Bestellung mit dem Inhalt des unverbindlichen Angebots zu ermöglichen.
2.2. Bestellungen des Kunden sind, sofern darin nicht abweichend angegeben, verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrags mit Hauskonzepte. Hauskonzepte kann solche Vertragsangebote des Kunden innerhalb von drei Wochen annehmen, sofern sich aus dem Vertragsangebot des Kunden nichts anderes ergibt.
2.3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei ein verbindliches Angebot der anderen Partei innerhalb der Annahmefrist (vgl. für Angebote des Kunden Ziffer 2.2.) annimmt. Ein angenommenes Angebot wird nachfolgend auch als „Vertrag“ bezeichnet. Nimmt eine Partei das Angebot der anderen Partei erst nach Ablauf der Annahmefrist oder zu abweichenden Bedingungen als im Angebot angegeben an, so kommt der Vertrag zustande, wenn die andere Partei die verspätete und/oder abweichende Annahme ihrerseits annimmt.
3. Lieferung und Montage von Wärmepumpen im Gebäude; Lieferung weiterer Geräte
3.1. Lieferumfang. Hauskonzepte liefert nach Maßgabe des geschlossenen Vertrages und der vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung Wärmepumpen, bestehend aus der Hauptanlage sowie ggf. notwendigem Zubehör wie Pufferspeicher und/oder Warmwasserspeicher. Darüber hinaus umfasst der Lieferumfang die für den Betrieb der Wärmepumpe erforderlichen Komponenten, wie Regelungs- und Steuerungseinheiten, Verrohrung und Anschlussmaterialien, soweit diese im Vertrag vereinbart sind.
3.2. Montage. Hauskonzepte schuldet nach Maßgabe des geschlossenen Vertrages und der vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung die Montage, Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Wärmepumpe und des ggf. vereinbarten Zubehörs (z. B. Pufferspeicher und/oder Warmwasserspeicher). Die Montage umfasst insbesondere den Einbau der Wärmepumpe am vorgesehenen Aufstellort, den Anschluss an das bestehende Heizsystem sowie die Integration in das Gebäudemanagementsystem, sofern vertraglich vereinbart.
Hauskonzepte führt außerdem eine Funktionsprüfung durch und weist den Kunden in die Bedienung der Wärmepumpe ein. Vor Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die installierten Komponenten auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und die Abnahme gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglich vereinbarten Abnahmekriterien durchzuführen.
3.3. Vertragstypen. Verträge über die Lieferung, Montage und Installation einer Wärmepumpe sowie des ggf. vereinbarten Zubehörs (z. B. Pufferspeicher und/oder Warmwasserspeicher) sind mit Blick auf die im Verhältnis zur Lieferung der Komponenten überwiegende Bedeutung der geschuldeten Planungs-, Montage- und Installationsleistungen sowie der kundenindividuellen Anpassungen Werkverträge.
Unabhängig von der Wärmepumpe gesondert geschlossene Verträge über die Lieferung und Installation von Zubehörteilen (z. B. Warmwasserspeicher oder Pufferspeicher) sind Kaufverträge mit Montageverpflichtung. Die vorstehenden Hinweise dienen zur Klarstellung und sind keine konstitutiven Regelungen des Vertragstyps.
4. Anschluss der Wärmepump an das Heizsystem und Stromnetz des Gebäudes
4.1. Dem Kunden ist bekannt und er wurde von Hauskonzepte eingehend darüber informiert, dass für die Nutzung der Wärmepumpe der Anschluss an das Heizsystem des Gebäudes sowie an das Stromnetz erforderlich ist und dass dieser Anschluss nur durch zertifizierte Fachkräfte vorgenommen werden darf.
4.2. Hauskonzepte führt den Anschluss der Wärmepumpe an das Heizsystem und das Stromnetz als eigenständige und von der Lieferung sowie der Montage der Wärmepumpe unabhängige zusätzliche Dienstleistung durch qualifizierte Fachkräfte aus.
4.3. Sofern der Kunde den Anschluss der Wärmepumpe an das Heizsystem und das Stromnetz durch Hauskonzepte durchführen lässt, handelt es sich hierbei um eine selbständige und von der Lieferung sowie der Montage der Wärmepumpe vollständig unabhängige Werkleistung, die eigenständig und gesondert abzunehmen und separat zu vergüten ist.
4.4. Für den Fall, dass der Anschluss der Wärmepumpe an das Heizsystem und das Stromnetz nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird, hat dies auf den Bestand und die für die Lieferung sowie die Montage der Wärmepumpe geschuldete Vergütung keinen Einfluss. Vor allem steht dem Kunden in diesem Fall hinsichtlich der Lieferung und Montage der Wärmepumpe kein Recht auf Abnahmeverweigerung, Rücktritt oder Minderung der vertraglichen Vergütung zu. Die Rechte des Kunden sind in diesem Fall vielmehr ausschließlich auf Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Anschlusses beschränkt. Für die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt Ziffer 16.
5. Sonstige Leistungen und Leistungsabgrenzung
5.1. Unterstützung bei administrativen Anforderungen
Auf Wunsch des Kunden und aufgrund entsprechender, vom Kunden auszustellender Vollmachten unterstützt Hauskonzepte den Kunden bei administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe, wie etwa Anmeldungen bei Energieversorgern, Netzbetreibern oder anderen zuständigen Stellen. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde wird Hauskonzepte hierzu vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Hauskonzepte weist darauf hin, dass es auf den Ausgang und die Dauer von Genehmigungs- oder Registrierungsprozessen keinen Einfluss hat und für daraus resultierende Verzögerungen oder Ablehnungen nicht haftet.
5.2. Nicht enthaltene Leistungen: Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst der von Hauskonzepte geschuldete Leistungsumfang keine Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung, Erweiterung oder Erneuerung der bestehenden Heizungs- und Hauselektrik. Dies schließt insbesondere den Hausanschlusskasten (HAK) sowie weitere erforderliche Einrichtungen wie Sicherungssysteme, Heizkreise, Rohrleitungen oder Zähleranschlüsse ein. Ebenso sind Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Montage sowie die Durchführung elektrischer Prüfungen in Bezug auf andere Komponenten oder Einrichtungen, die nicht durch Hauskonzepte oder einen von ihr beauftragten Dritten montiert oder installiert wurden, nicht Teil des Leistungsumfangs.
Darüber hinaus werden keine Beratungsleistungen zu rechtlichen, genehmigungsrechtlichen oder steuerlichen Fragen angeboten. Dies gilt insbesondere für öffentliche Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit Wärmepumpen oder deren Versicherung.
Hauskonzepte weist den Kunden jedoch auf erkennbare oder bekannte Defizite hin, die die Installation oder den Betrieb der Wärmepumpe beeinträchtigen könnten.
5.3. Stromzähler: Falls die Installation eines separaten Hauptzählers durch den Netzbetreiber erforderlich ist, wird Hauskonzepte diesen im Rahmen eines ausdrücklichen Kundenauftrags anmelden. Die Kosten für den Zähler selbst oder die vom Netzbetreiber erbrachten Leistungen trägt der Kunde.
Die Installation oder der Austausch eines separaten Hauptzählers erfolgt in der Regel durch den örtlichen Netzbetreiber und ist nicht Bestandteil der von Hauskonzepte geschuldeten Leistungen. Auf Wunsch des Kunden wird Hauskonzepte oder ein von ihr beauftragter Dritter bei der Installation oder Anpassung des separaten Zählers anwesend sein oder mitwirken, falls der Netzbetreiber dies wünscht. Der Kunde schuldet hierfür die im Angebot vereinbarte Vergütung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wärmepumpe erst nach der Installation oder Anpassung des separaten Hauptzählers vollständig in Betrieb genommen werden kann. Hauskonzepte hat keinen Einfluss auf die Termingestaltung oder den Ablauf der Arbeiten durch den Netzbetreiber und haftet nicht für Verzögerungen oder daraus resultierende Einschränkungen.
5.4. Finanzierung: Der Kunde erteilt im Rahmen seiner Bestellung gegenüber Hauskonzepte eine von ihm ausgefüllte Selbstauskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese Auskunft dient der Finanzierung der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden steht es frei, eine Finanzierungszusage bei einer Bank seiner Wahl selbst einzuholen.
Erhält der Kunde eine Finanzierungsablehnung oder liegt Hauskonzepte eine schriftliche Finanzierungszusage nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bestelldatum vor, steht es Hauskonzepte frei, eine unverbindliche Finanzierungszusage einer von ihr ausgewählten Bank aufgrund der Selbstauskunft einzuholen. Der Kunde willigt ein, dass die in der Selbstauskunft genannten Daten dazu an die Bank weitergeleitet werden dürfen. Das Finanzierungsangebot der Bank ist freibleibend, und dessen Abgabe und Konditionen obliegen der Bank.
5.5. Unverbindliche Wirtschaftlichkeitsprognose und Raumheizlastberechnung: Etwaige von Hauskonzepte abgegebene oder übermittelte Prognosen zur Wirtschaftlichkeit, zum Energieverbrauch, zu Einsparpotenzialen oder zur Heizleistung der Wärmepumpe beruhen auf mathematischen Modellrechnungen eines Drittanbieters sowie auf einer überschlägigen Raumheizlastberechnung, die mithilfe zugelassener Software oder Apps (z. B. Heizlastreport, Autarc oder einer vergleichbaren Anwendung) durchgeführt wurde. Diese Angaben sind unverbindliche Schätzungen und können aufgrund von Schwankungen relevanter Faktoren, wie der Gebäudeisolierung, des individuellen Nutzerverhaltens, der Energiepreise, der Klimabedingungen oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen, von den tatsächlichen Werten abweichen. Hauskonzepte weist ausdrücklich darauf hin, dass keine detaillierte Raumheizlastberechnung nach DIN EN 12831 vorgenommen wird und dass die Auswahl der Wärmepumpe auf den bereitgestellten Daten des Kunden sowie Erfahrungswerten basiert. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für eine präzise Heizlastberechnung ein unabhängiger Energieberater beauftragt werden sollte. Hauskonzepte übernimmt keine Haftung für eine Unter- oder Überdimensionierung der Wärmepumpe, die auf unvollständige oder ungenaue Angaben des Kunden oder auf die vereinfachte Berechnungsmethode zurückzuführen ist.
6. Leistungsänderungen
Hauskonzepte behält sich vor, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, sofern dies aus rechtlichen Gründen (z. B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben), technischen Gründen (z. B. bau- oder anschlusstechnische Gegebenheiten) oder aus anderen triftigen Gründen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und außerhalb des Einflussbereichs von Hauskonzepte liegen, erforderlich wird. Voraussetzung für solche Änderungen ist, dass diese für den Kunden zumutbar sind.
Solche Änderungen können insbesondere die Ersetzung eines vereinbarten Fabrikats durch ein gleichwertiges Ersatzprodukt betreffen, sofern der Hersteller für das Ersatzprodukt vergleichbare Herstellergarantien wie für das ursprüngliche Fabrikat bietet. Hauskonzepte ist ebenfalls berechtigt, auf technisch aktuelle, mindestens gleichwertige Modellreihen zurückzugreifen, sofern diese in Funktion, Qualität und wesentlichen Merkmalen dem ursprünglichen Produkt entsprechen.
Sollte eine wesentliche Abweichung oder Änderung notwendig sein, wird Hauskonzepte den Kunden darüber informieren und eine einvernehmliche Lösung anstreben.
7. Montagevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Die Montage und Installation der Wärmepumpe setzt voraus, dass das Gebäude und die vorhandenen Einrichtungen des Kunden für die Installation geeignet sind. Insbesondere muss das bestehende Heizsystem eine ausreichende Kapazität und Eignung aufweisen, um die Wärmepumpe aufzunehmen. Zudem ist eine normgerechte Hauselektrik gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere DIN VDE 0100, erforderlich. Hierzu zählen der Hausanschlusskasten, gegebenenfalls weitere notwendige Einrichtungen wie eine Hausanschlusssäule, Zähleranschlusssäule und ein Zählerschrank sowie ein separater Stromzähler, sofern dieser benötigt wird. Darüber hinaus ist die rechtzeitige Genehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber erforderlich, wenn dies gesetzlich oder technisch vorgeschrieben ist.
7.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Montage und Installation der Wärmepumpe rechtzeitig und eigenverantwortlich zu schaffen. Dazu gehört es, notwendige Anpassungen oder Umbauten an vorhandenen Einrichtungen wie dem Hausanschlusskasten vorzunehmen und die Einhaltung der technischen Anforderungen sicherzustellen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, die Montagevoraussetzungen auf eigene Kosten durch Fachbetriebe wie Heizungsbauer, Elektriker oder Netzbetreiber prüfen und gegebenenfalls umsetzen zu lassen. Dabei hat der Kunde Hauskonzepte umfassend und wahrheitsgemäß über alle relevanten Umstände zu informieren, die die Montage und Installation beeinflussen können, einschließlich Details zur Gebäude- und Heizungsinfrastruktur.
7.3. Hauskonzepte unterstützt den Kunden bei der Ermittlung und Klärung der Voraussetzungen, indem auf Anfrage Informationen und Unterlagen zu den technischen Anforderungen der Wärmepumpe bereitgestellt werden. Eine weitergehende Pflicht zur aktiven Überprüfung der Montagevoraussetzungen besteht jedoch nur, wenn offensichtliche Defizite vorliegen, die für Hauskonzepte oder beauftragte Dritte erkennbar sind.
7.4. Der Kunde verpflichtet sich, Hauskonzepte oder von ihr beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu den notwendigen Bereichen des Gebäudes zu gewähren. Weiterhin stellt der Kunde die für die Montage und Installation erforderlichen Betriebsmittel, wie Strom und Wasser, in angemessenem Umfang kostenfrei zur Verfügung.
7.5. Der Kunde haftet für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder ungenauen Angaben oder der Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, sofern ihn ein Verschulden trifft. Schäden, die durch mangelhafte Vorbereitung oder die fehlende Eignung des Gebäudes verursacht werden, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, es sei denn, Hauskonzepte hat dies zu vertreten.
8. Liefer- und Leistungsfristen und Liefertermine
8.1. Die im Vertrag vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sowie -termine gelten, sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, als unverbindliche Circa-Fristen oder -termine. Eine verbindliche Frist oder ein verbindlicher Termin ist nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder in einer späteren schriftlichen Vereinbarung bestätigt wurde.
8.2. Die Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem alle für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen insbesondere die Erfüllung der Montagevoraussetzungen nach Ziffer 7, die Erbringung der erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden sowie die rechtzeitige Zahlung bereits fälliger Beträge durch den Kunden. Hauskonzepte ist erst nach Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet, die Lieferung und Leistung durchzuführen.
8.3. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach deren Erfüllung. Eine solche Verlängerung gilt auch, wenn der Kunde unzutreffende Angaben gemacht hat, die zu Verzögerungen führen. Ziffer 12.1 bleibt davon unberührt.
8.4. Sollte Hauskonzepte erkennen, dass vereinbarte Fristen oder Termine nicht eingehalten werden können, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. In einer solchen Mitteilung wird ein neuer voraussichtlicher Termin genannt.
8.5. Rechte des Kunden wegen Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine vorherige Mahnung erforderlich ist, sofern nicht gesetzlich eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung besteht nur, wenn die Verzögerung von Hauskonzepte zu vertreten ist.
9. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen und Leistungen
9.1. Hauskonzepte wird die Wärmepumpe und die vereinbarten Geräte rechtzeitig vor dem vereinbarten Montagetermin an die im Vertrag angegebene Adresse des Kunden liefern. Der Kunde wird über den voraussichtlichen Liefertermin rechtzeitig informiert. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr von Hauskonzepte, bis die Geräte am vereinbarten Lieferort eintreffen.
9.2. Im Fall der Lieferung der Wärmepumpe mit anschließender Montage sowie im Falle sonstiger Werkleistungen im Rahmen von Werkverträgen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der gelieferten Wärmepumpe mit der vollständigen Abnahme durch den Kunden auf diesen über. Erfolgt eine Teilabnahme (siehe Ziffer 13), so geht die Gefahr hinsichtlich der teilabgenommenen Leistungen ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.
9.3. Hauskonzepte ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen darstellt. Jede Teilleistung gilt als eigenständige Leistung und kann entsprechend gesondert abgenommen und abgerechnet werden.
10. Selbstbelieferungsvorbehalt
10.1 Sollte Hauskonzepte aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht in der Lage sein, die vertraglich vereinbarten Lieferungen oder Leistungen zu erbringen, so ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei einer ausbleibenden, verspäteten oder fehlerhaften Belieferung durch einen Vorlieferanten oder Subunternehmer, obwohl Hauskonzepte mit diesem ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.
10.2. Hauskonzepte wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung informieren und etwaige bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit wurde durch grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz von Hauskonzepte verursacht.
11. Rücktrittsvorbehalt
11.1. Hauskonzepte behält sich das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn sich aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen rechtliche oder technische Hindernisse ergeben, die die vertragsgemäße Erfüllung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dazu gehören insbesondere abgelehnte oder nicht rechtzeitig erteilte Genehmigungen, die Eignung der Hauselektrik oder des Heizsystems im Sinne der Ziffer 7.1, sowie andere vergleichbar schwerwiegende Gründe, die bei Vertragsschluss weder bekannt noch vorhersehbar waren.
11.2. Hauskonzepte ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde aufgrund fehlender Zahlungsfähigkeit seinen bestehenden oder zu erwartenden Zahlungspflichten nicht nachkommen wird. Dies gilt insbesondere, wenn nach Vertragsabschluss ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
11.3. Hauskonzepte ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde aufgrund fehlender Zahlungsfähigkeit seinen bestehenden oder zu erwartenden Zahlungspflichten nicht nachkommen wird. Dies gilt insbesondere, wenn nach Vertragsabschluss ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
11.4. Im Falle eines Rücktritts wird Hauskonzepte den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen, die noch nicht durch erbrachte Leistungen verbraucht wurden, unverzüglich erstatten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf weitergehende Ersatzansprüche, es sei denn, der Rücktritt beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hauskonzepte.
12. Höhere Gewalt
12.1. Sollte Hauskonzepte durch höhere Gewalt (wie nachstehend in Ziffer 12.3 definiert) unverschuldet an der fristgerechten Erbringung von Lieferungen oder Leistungen gehindert sein, verlängern sich etwaige Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum, in dem die Störung andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach deren Beendigung. Dies gilt entsprechend, wenn solche Umstände im Sinne von Ziffer 12.3 bei einem von Hauskonzepte beauftragten Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleister eintreten.
12.2. Dauert die Störung nach Ziffer 12.1 mehr als vier Monate an, so sind Hauskonzepte und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet. Für den Rücktritt muss die andere Partei schriftlich informiert werden. Das Recht von Hauskonzepte, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt, sofern der Kunde die Verzögerung oder das Hindernis zu vertreten hat.
12.3. Höhere Gewalt umfasst außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Hauskonzepte oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen wie Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Sturm oder extreme Wetterbedingungen, ebenso wie Kriege, Bürgerkriege, Terrorakte, Sabotage oder Aufstände. Auch Epidemien, Pandemien, Seuchen sowie behördliche Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen, Handels- oder Transportbeschränkungen fallen darunter. Darüber hinaus gehören Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, ein Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen sowie Verzögerungen bei notwendigen behördlichen Genehmigungen oder unvorhersehbare Betriebsstörungen zu den Ereignissen höherer Gewalt.
13. Abnahme und Teilabnahme
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, die installierte Wärmepumpe, die von Hauskonzepte erbrachten Leistungen sowie die gelieferten Geräte nach Abschluss der Montage und vollständiger Installation zu prüfen und die Abnahme nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der in Ziffer 3.2 sowie Ziffer 7 geregelten Abnahmekriterien durchzuführen. Dabei wird die Abnahme ausdrücklich oder stillschweigend erklärt, wenn keine Mängel vorliegen oder erkannte Mängel die Nutzung der Wärmepumpe nicht wesentlich beeinträchtigen. Gesondert gelieferte Geräte, die ohne oder mit einer nur untergeordneten Montageleistung bereitgestellt wurden (vgl. Ziffer 3.3 Satz 2), sind von der Abnahmepflicht ausgeschlossen.
13.2. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, im Vertrag oder in diesen AGB ist etwas Abweichendes geregelt. Eine Abnahme kann auch schlüssig durch Inbetriebnahme oder Nutzung der Wärmepumpe erfolgen, sofern keine Mängel vorliegen, die die Nutzung wesentlich beeinträchtigen.
13.3. Hauskonzepte ist berechtigt, den Kunden zur Teilabnahme abgeschlossener und funktionsfähiger Teilleistungen, wie etwa der Lieferung und Installation der Wärmepumpe samt Zubehör, aufzufordern (vgl. Ziffer 3.2). Diese Teilabnahme erfolgt eigenständig und hat keinen Einfluss auf weitere, noch ausstehende Leistungen. Nach erfolgter Teilabnahme ist Hauskonzepte berechtigt, die entsprechenden Teilvergütungen gemäß Ziffer 15.3 in Rechnung zu stellen.
13.4. Hauskonzepte wird dem Kunden rechtzeitig mitteilen, wenn Leistungen oder Teilleistungen abnahmereif sind, und geeignete Termine für die Abnahme vorschlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die Abnahme innerhalb der vereinbarten oder zumutbar vorgeschlagenen Frist vorzunehmen. Eine unangemessene Verzögerung der Abnahme durch den Kunden führt dazu, dass die Leistung als abgenommen gilt, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden (vgl. Ziffer 19).
13.5. Wird die Abnahme vom Kunden verweigert, ohne dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, oder nimmt der Kunde die Wärmepumpe in Betrieb, gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu dokumentieren, und Hauskonzepte ist Gelegenheit zur Nacherfüllung nach Ziffer 19.2 zu geben.
14. Vergütung
14.1. Leistungen von Hauskonzepte sind, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nicht abweichend geregelt, zu den im Vertrag vereinbarten Preisen zu vergüten. Für Leistungen, die auf Zeitaufwand basieren, gelten die jeweils vereinbarten Stundensätze. Alle Preise sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.2. Zahlungen sind in der Regel spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig, soweit im Vertrag keine abweichenden Zahlungsbedingungen festgelegt sind. Für Teilleistungen, die gemäß Ziffer 13.3 teilabgenommen wurden, kann Hauskonzepte eine entsprechende Teilvergütung in Rechnung stellen.
14.3. Hauskonzepte behält sich das Recht vor, im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (§ 632a BGB) Abschlagszahlungen für bereits erbrachte und abgenommene Leistungen zu verlangen. Diese Abschlagszahlungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig.
14.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Hauskonzepte berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen. Der Anspruch auf weitergehende Verzugsentschädigungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
14.5. Rechnungen können nach Wahl von Hauskonzepte in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, zugestellt werden. Der Kunde stimmt dieser Form der Rechnungsstellung zu.
14.6. Sämtliche Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das von Hauskonzepte angegebene Bankkonto, sofern im Vertrag oder den AGB keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
15. Zahlungsbedingungen
15.1. Der Kunde kann die vereinbarte Vergütung durch Überweisung auf ein von Hauskonzepte angegebenes Konto leisten. Sofern im Vertrag keine andere Zahlungsart ausdrücklich vereinbart wurde, gelten ausschließlich Banküberweisungen als zulässige Zahlungsmethode.
15.2. Zahlungen sind, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nicht anders geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Maßgeblich für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto von Hauskonzepte.
15.3. Hauskonzepte ist berechtigt, die Vergütung für Teilleistungen, die gemäß Ziffer 13.3 teilabgenommen wurden, gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Teilrechnungen sind mit Zugang sofort fällig, es sei denn, der Vertrag sieht abweichende Fälligkeiten vor.
15.4. Hauskonzepte ist berechtigt, nach den Bestimmungen des § 632a BGB Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen zu verlangen. Der Anspruch auf Abschlagszahlungen entsteht, sobald die entsprechenden Leistungen erbracht wurden und die Voraussetzungen des § 632a BGB erfüllt sind.
15.5. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist Hauskonzepte berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Ebenso bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden unberührt.
15.6. Elektronische Rechnungen, die per E-Mail übermittelt werden, sind zulässig, sofern der Kunde dieser Form der Rechnungsstellung zugestimmt hat. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsform ist nur nach Rücksprache mit Hauskonzepte möglich.
15.7. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen die Vergütung von Hauskonzepte ist nur zulässig, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
16.1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Hauskonzepte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt, aus dem auch die Hauptforderung resultiert, und diese in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
16.2. Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ein weitergehendes Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.3. Für den Fall, dass der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät oder fällige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, ist Hauskonzepte berechtigt, die Lieferung und/oder Erbringung weiterer Leistungen bis zur Begleichung ausstehender Forderungen oder zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten zurückzuhalten. Ziffer 12.1 bleibt hiervon unberührt.
17. Eigentumsvorbehalt
17.1. Die gelieferten Waren, insbesondere die Wärmepumpe und dazugehörige Geräte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum von Hauskonzepte.
17.2. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist Hauskonzepte berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt wurde.
17.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere hat der Kunde für eine ausreichende Versicherung gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zum Neuwert auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
18. Geistiges Eigentum
18.1. Sämtliche Rechte an den gelieferten Produkten, einschließlich der Wärmepumpe, zugehöriger Geräte und deren technische Dokumentationen, Pläne, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen, Produktbeschreibungen, Software, Logos und andere Materialien, die im Zusammenhang mit den Leistungen von Hauskonzepte bereitgestellt werden, bleiben, soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, im Eigentum von Hauskonzepte oder des jeweiligen Rechteinhabers.
18.2. Dem Kunden wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Materialien eingeräumt, soweit dies zur vertraglich vereinbarten Nutzung der Produkte und Leistungen erforderlich ist.
18.3. Jegliche über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Hauskonzepte unzulässig.
18.4. Hauskonzepte behält sich das Recht vor, im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu verlangen.
19. Sach- und Rechtsmängelansprüche des Kunden
19.1. Hauskonzepte haftet gegenüber ihren Kunden für Sach- und Rechtsmängel nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
19.2. Grundlage für die Mängelhaftung von Hauskonzepte ist die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit der Wärmepumpe und der übrigen gelieferten oder installierten Komponenten. Soweit eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19.3. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Bedienung oder eigenmächtige Änderungen der gelieferten Produkte zurückzuführen ist. Ebenso sind Schäden oder Mängel, die durch normale Abnutzung entstehen, von der Gewährleistung ausgeschlossen.
19.4. Hauskonzepte ist berechtigt, nach ihrer Wahl eine Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
19.5. Im Falle eines berechtigten Mangelbeseitigungsverlangens trägt Hauskonzepte die hierfür erforderlichen Kosten, einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Stellt sich jedoch heraus, dass kein Mangel vorliegt, ist Hauskonzepte berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
19.6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 21 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
19.7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Installation der Wärmepumpe oder ab Lieferung der jeweiligen Komponenten, sofern im Vertrag oder durch gesetzliche Vorschriften keine längeren Fristen vorgesehen sind.
20. Garantien
20.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen, die von Hauskonzepte bereitgestellt werden, stellen keine Garantien im Rechtssinn dar. Nur schriftlich oder in Textform abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien sind verbindlich.
20.2. Sofern vereinbart, stehen dem Kunden Ansprüche aus Garantien gegenüber den jeweiligen Herstellern der gelieferten Wärmepumpen oder Komponenten zu („Herstellergarantien“). Umfang, Voraussetzungen, Inhalt, Dauer und der verpflichtete Hersteller ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller.
20.3. Ansprüche aus Herstellergarantien müssen vom Kunden direkt gegenüber dem Garantiegeber geltend gemacht werden. Hauskonzepte ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der Herstellergarantien und haftet nicht dafür, dass der Garantiegeber die geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbringt.
20.4. Etwaige Herstellergarantien treten zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen des Kunden gegenüber Hauskonzepte in Kraft. Diese gesetzlichen Ansprüche des Kunden werden durch die Herstellergarantien nicht berührt.
20.5. Etwaige von Hauskonzepte übernommene Garantien, die über die gesetzlichen Sachmängelansprüche hinausgehen, sind nur in dem jeweils vereinbarten Umfang verbindlich und treten ebenfalls neben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
21. Haftung von Hauskonzepte
21.1. Hauskonzepte haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
21.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Hauskonzepte nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) verletzt wurde. Eine Kardinalpflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
21.3. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für von Hauskonzepte ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
21.4. Eine weitergehende Haftung von Hauskonzepte ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder um Schäden, die aufgrund einer arglistigen Täuschung entstanden sind.
21.5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hauskonzepte, soweit diese persönlich in Anspruch genommen werden.
21.6. Soweit die Haftung von Hauskonzepte ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB.
22. Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
22.1. Hauskonzepte ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen, wie Subunternehmer oder Dienstleister, einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit der Montage, Installation und Inbetriebnahme der gelieferten Wärmepumpe sowie zugehöriger Geräte und Komponenten.
22.2. Hauskonzepte haftet für das Verschulden von eingesetzten Erfüllungsgehilfen nach den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen (vgl. Ziffer 21). Dies gilt unabhängig davon, ob die Erfüllungsgehilfen von Hauskonzepte oder auf Wunsch des Kunden eingesetzt wurden.
22.3. Der Einsatz von Erfüllungsgehilfen entbindet Hauskonzepte nicht von der ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Kunden.
23. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht
23.1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag, der auf Basis dieser Bedingungen geschlossen wurde, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Ist eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden oder führt sie zu einem untragbaren Ergebnis, werden die Parteien gemeinsam eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
23.2. Für alle Verträge zwischen Hauskonzepte und dem Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie internationaler Kollisionsnormen ist ausgeschlossen.
23.3. Hat der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese für den Kunden günstiger sind.
24. Form der Übermittlung von Verbraucherinformationen
24.1. Der Kunde stimmt zu, dass gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen von Hauskonzepte, einschließlich vorvertraglicher Informationen, Widerrufsbelehrungen und AGB, auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung per E-Mail, sofern der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses eine E-Mail-Adresse angegeben hat.
24.2. Hauskonzepte behält sich vor, gesetzlich erforderliche Informationen oder Mitteilungen in bestimmten Fällen auf Papier oder einem anderen geeigneten Datenträger zu übermitteln, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
24.3. Der Kunde ist verpflichtet, Hauskonzepte unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktinformationen zu informieren, insbesondere bei einer Änderung der E-Mail-Adresse. Sollte die Bereitstellung von Informationen aufgrund einer unterbliebenen Mitteilung des Kunden über geänderte Kontaktinformationen nicht möglich sein, gilt die Information dennoch als zugestellt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt wurde.
25. Widerrufsrecht
25.1. Sofern der Kunde als Verbraucher (vgl. zur Definition Ziffer 1.1) einen Vertrag mit Hauskonzepte außerhalb von Geschäftsräumen von Hauskonzepte oder außerhalb der Geschäftsräume der von Hauskonzepte beauftragten Außendienstmitarbeiter oder sonstiger Vertriebspartner schließt oder wenn für den Vertragsschluss und die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB verwendet wurden, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
25.2. Für das Widerrufsrecht gelten, soweit in Satz 2 nicht abweichend geregelt, die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen in den unter Ziffer 25.3 wiedergegebenen, für einen Widerruf des jeweils geschlossenen Vertrags einschlägigen gesetzlichen Widerrufsbelehrungen. Hauskonzepte ist im Fall eines Widerrufs berechtigt, empfangene Zahlungen auch mit anderen Zahlungswegen als den für die Zahlungspflicht des Kunden vereinbaren an den Kunden zurückzuzahlen, insbesondere per Überweisung auf dessen Konto.
25.3. Maßgebend ist a) die nachfolgend unter Ziffer I. angefügte Widerrufsbelehrung für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere also für Verträge über die Lieferung und Montage einer Wärmepumpe samt vereinbarter Geräte im Sinne von Ziffer 3.1, und b) die nachfolgend unter Ziffer II. Angefügte Widerrufsbelehrung für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, insbesondere also für ggf. unabhängig vom Erwerb einer Wärmepumpe gesondert geschlossene Verträge über die Lieferung und Montage von Geräten im Sinne von Ziffer 3.1.
25.4. Zur Erklärung des Widerrufs gegenüber Hauskonzepte kann der Kunde das nachfolgend unter Ziffer III. wiedergegebene gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Widerrufsbelehrung
1. Gesetzliche Widerrufsbelehrung für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen nachgenannter Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hauskonzepte Deutschlang GmbH, Am Hohen Ufer 5A, 30159 Hannover, Emailadresse einfügen, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. durch einen mit der Post versandten Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht verbindlich ist. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von Zusatzkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihr Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie jedoch verlangt, dass die Dienstleistungen während der noch laufenden Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweise zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Hinweis zum Erlöschen: Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung,
– wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt,
– bei einem Vertrag mit Aufforderung zur Ausführung von Reparaturarbeiten bei Ihnen, wenn Sie vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben.
II. Gesetzliche Widerrufsbelehrung für Kaufverträge über die Lieferung von Waren
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hauskonzepte Deutschland GmbH, Am Hohen Ufer 5 A, 30159 Hannover, Email-Adresse einfügen, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von Zusatzkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem der Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen nachweislich absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, welche auf höchstens etwa 1.000 EUR geschätzt werden. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren kommen Sie nur dann auf, wenn dieser auf einem zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang beruht.
Hinweise zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht besteht nicht:
- bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, und
- bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
III. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hauskonzepte Deutschland GmbH
Am Hohen Ufer 5A
30159 Hannover
Deutschland
E-Mail: info@haus-konzepte.de
Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
________________________________________________________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
________________________________________________________________________________________________
Name des / der Verbraucher(s)
________________________________________________________________________________________________
Anschrift des / der Verbraucher(s)
(*) Unzutreffendes streichen
______________________________________________ _____________________________________________
Ort, Datum Unterschrift des / der Verbraucher(s)
Stand: November 2024
Hauskonzepte Deutschland GmbH
Am Hohen Ufer 5A, 30159 Hannover | Deutschland
Geschäftsführer: Maik Ptok | Handelsregister: AG Hannover HRB 225162, E-Mail: info@haus-konzepte.