Allgemeine Geschäftsbedingungen für PV-Anlagen

für Verträge der Hauskonzepte Deutschland GmbH über Verkauf, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern mit Verbrauchern (Fassung 10/2024)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Hauskonzepte Deutschland GmbH („Hauskonzepte“) und Verbrauchern (1) im Sinne von § 13 BGB („Kunden) über den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen, Energiespeichern und nachfolgend näher bezeichneten weiteren Lieferungen und Leistungen der Hauskonzepte. „Verbraucher i. d. S. ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2. Von einem Kunden gestellte, diesen entgegenstehende oder von ihnen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch dann nicht, wenn Hauskonzepte die Bestellung eines Kunden annimmt, ohne der Geltung seiner AGB zu widersprechen, außer bei ausdrücklicher Zustimmung.

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote von Hauskonzepte sind, sofern dort nicht abweichend angegeben, freibleibend und unverbindlich. Solche Angebote dienen lediglich dazu, dem Kunden unter Bezugnahme auf das Angebot die Abgabe einer verbindlichen Bestellung mit dem Inhalt des unverbindlichen Angebots zu ermöglichen.

2.2. Bestellungen des Kunden sind, sofern darin nicht abweichend angegeben, verbindliche Angebote auf Abschluss eines Vertrags mit Hauskonzepte. Hauskonzepte kann solche Vertragsangebote des Kunden innerhalb von drei Wochen annehmen, sofern sich aus dem Vertragsangebot des Kunden nichts anderes ergibt.

2.3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei ein verbindliches Angebot der anderen Partei innerhalb der Annahmefrist (vgl. für Angebote des Kunden Ziffer 2.2.) annimmt. Ein angenommenes Angebot wird nachfolgend auch als „Vertrag bezeichnet. Nimmt eine Partei das Angebot der anderen Partei erst nach Ablauf der Annahmefrist oder zu abweichenden Bedingungen als im Angebot angegeben an, so kommt der Vertrag zustande, wenn die andere Partei die verspätete und/oder abweichende Annahme ihrerseits annimmt.

3. Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen auf dem Gebäude; Lieferung weiterer Geräte

3.1. Lieferumfang: Hauskonzepte liefert nach näherer Maßgabe des geschlossenen Vertrages und der vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung Photovoltaik-Anlagen zur Montage auf Dächern, bestehend aus Solarpaneelen, individuell auf das Dach angepassten Unterkonstruktionen, Wechselrichtern, Stromspeichern, Verkabelung und sonstigem im Vertrag genannten Zubehör, („PV-Anlagen“) und, soweit vereinbart, weitere optional angebotene Geräte wie z.B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge (sog. Wallboxen), und Notstromaggregate („Geräte“). Die angegebene Leistung der PV-Anlage ist berechnet anhand der vereinbarten Zahl der Module und deren angegebener Nennleistung und stellt nicht die mit ihr im tatsächlichen Gebrauch erzeugte Energie dar. Die Solarmodule können geringfügige Farbabweichungen aufweisen. Hauskonzepte garantiert keine einheitliche, gleiche Farbgebung der Solarmodule und haftet nicht für geringfügige Farbabweichungen.

3.2. Montage: Hauskonzepte schuldet nach Maßgabe des geschlossenen Vertrages und der vereinbarten Produkt- und Leistungsbeschreibung ferner die Montage, Installation und die Inbetriebnahme der PV-Anlage und gelieferter Geräte in dem vereinbarten Gebäude. Die Montage und Installation der PV-Anlage umfasst die Montage von Solarpaneelen und einer individuell an das Gebäude angepassten Unterkonstruktion auf dem Dach des Gebäudes und deren Verkabelung bis zum Stromspeicher mit integriertem bzw. externem Wechselrichter („DC-Montage“). Hauskonzepte ist nach Abschluss der DC-Montage berechtigt, die Abnahme bzw. Teilabnahme dieser Leistung zu verlangen und der Kunde ist nach Abschluss der DC-Montage verpflichtet, die (Teil)-Abnahme der Lieferung der PV-Anlage sowie der DC-Montage durchzuführen (vgl. Ziffer 13.3) und die hierfür vereinbarte Vergütung ungeachtet zusätzlicher Leistungspflichten der Hauskonzepte zu zahlen (vgl. Ziffer 14.2).

3.3. Vertragstypen: Verträge über die Lieferung, Montage und Installation einer PV-Anlage samt vereinbarter Geräte sind mit Blick auf die im Verhältnis zur Lieferung der Komponenten und Geräte überwiegende Bedeutung der geschuldeten Planungs-, Montage- und Installationsleistungen und der kundenindividuellen Anpassungen Werkverträge. Unabhängig vom Erwerb einer PV-Anlage gesondert geschlossene Verträge über die Lieferung und Installation von Geräten sind mit Blick auf die insoweit im Verhältnis zur Gerätelieferung untergeordnete Bedeutung der Pflicht zur Montage und Installation Kaufverträge mit Montageverpflichtung. Die vorstehenden Hinweise sind Klarstellungen, keine den Vertragstyp konstitutiv bestimmenden Regelungen.

4. Anschluss der PV-Anlage an Wechselstromkreis des Gebäudes und allgemeines Stromnetz („AC-Montage)

4.1. Dem Kunden ist bekannt und er wurde von Hauskonzepte eingehend darüber informiert, dass für die Nutzung der durch die PV-Anlage erzeugten Energie zusätzlich zur DC-Montage der Anschluss der PV-Anlage an den Wechselstromkreis des Gebäudes sowie ggf. die Einspeisung in das Stromnetz erforderlich ist („AC-Montage“) und dass dieser Anschluss nur durch zertifizierte Elektriker vorgenommen werden darf.

4.2. Auf Wunsch des Kunden führt die Hauskonzepte die AC-Montage nach der Durchführung der DC-Montage aus.  Hauskonzepte bietet dem Kunden diese AC-Montage als eigenständige und von der Lieferung der PV-Anlagen sowie der DC-Montage vollständig unabhängige zusätzliche Dienstleistung durch qualifizierte Elektriker an.

4.3 Sofern der Kunde die Durchführung der AC-Montage durch Hauskonzepte durchführen lässt, handelt es sich hierbei um eine selbständige und von der Lieferung der PV-Anlage sowie der DC-Montage vollständig unabhängige Werkleistung von HKD, die unabhängig von der Lieferung der PV-Anlage und der DC-Montage eigenständig und gesondert abzunehmen und separat zu vergüten ist.

4.4 Für den Fall, dass die AC-Montage nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird, hat dies auf den Bestand und die für die Lieferung der PV-Anlage sowie DC-Montage geschuldete Vergütung keinen Einfluss. Vor allem steht dem Kunden in diesem Fall hinsichtlich der Lieferung der PV-Anlage sowie der DC-Montage kein Recht auf Abnahmeverweigerung, Rücktritt oder Minderung der vertraglichen Vergütung zu. Die Rechte des Kunden sind in diesem Fall vielmehr ausschließlich auf Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der AC-Montage begrenzt. Für die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt Ziffer 16.

5. Sonstige Leistungen und Leistungsabgrenzung

5.1. Unterstützung bei der Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur: Auf Wunsch des Kunden und aufgrund entsprechender, von dem Kunden auszustellender Vollmachten meldet Hauskonzepte die PV-Anlage und ggf. weitere anmeldepflichtige Geräte im Namen des Kunden bei dem für das vereinbarte Gebäude zuständigen örtlichen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur zur Eintragung der Stammdaten der PV-Anlage und ggf. weiterer anmeldepflichtiger Geräte in das Marktstammdatenregister an. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde wird Hauskonzepte dazu vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Es erfolgt insoweit der Hinweis, dass die Installation und Inbetriebnahme der PV-Anlage erst nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung und Genehmigung durch den Netzbetreiber erfolgen darf und dass Hauskonzepte auch bei ordnungsgemäßer Anmeldung auf den Ausgang der Prüfung und den Zeitpunkt der Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung keinen Einfluss hat und für die Folgen eintretender Verzögerungen oder ausgebliebener Genehmigung nicht haftet. Für evtl. notwendige Anzeigen oder Anmeldungen der PV-Anlage beim Finanzamt sorgt der Kunde in eigener Verantwortung.

5.2. Nicht enthaltene Leistungen: Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst der von Hauskonzepte geschuldete Leistungsinhalt insbesondere nicht die Prüfung der Statik des Gebäudedachs und dessen Eignung zur Montage der PV-Anlage – wobei eine Pflicht von Hauskonzepte oder des von ihr beauftragten Dritten, den Kunden auf insoweit erkennbare oder bekannte Defizite hinzuweisen, unberührt bleibt -, ferner nicht jegliche Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Montage, eine Überprüfung und ggf. nötige Anpassung, Erweiterung oder Erneuerung der bestehenden Hauselektrik, insbesondere des Hausanschlusskastens (HAK) und ggf. weiterer erforderlicher Einrichtungen wie Hausanschlusssäule (HAS), Zähleranschlusssäule (ZAS) und Zählerschrank (ZS), die Vornahme elektrischer Prüfungen in Bezug auf andere Komponenten oder Einrichtungen als den von Hauskonzepte oder dem von ihr beauftragten Dritten neu montierten und installierten Komponenten und Anlagenteilen sowie keine Beratung zu rechtlichen (einschließlich genehmigungsrechtlichen) und steuerlichen Fragen öffentlicher Förderung von PV-Anlagen oder der Versicherung dafür.

5.3. Stromzähler: Ein ggf. vor der AC- Montage nötiger Stromzählerwechsel erfolgt im Regelfall durch den örtlichen Netzbetreiber und ist ebenfalls nicht Gegenstand der Leistungen von Hauskonzepte. Auf Wunsch des Kunden wird Hauskonzepte oder ein von ihr beauftragter Dritter bei einer ggf. nötigen Montage eines neuen Stromzählers anwesend sein oder mitwirken, falls der Netzbetreiber dies wünscht. Der Kunde schuldet hierfür die vereinbarte Vergütung. Sollte der Netzbetreiber die Anwesenheit oder Mitwirkung von Hauskonzepte oder des von ihr beauftragten Dritten wünschen, wird Hauskonzepte dem auf Wunsch des Kunden nachkommen. Auch hierfür schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung. Es erfolgt der Hinweis, dass die PV-Anlage erst nach einem ggf. erforderlichen Stromzählerwechsel vollständig in Betrieb genommen werden kann und dass Hauskonzepte auf einen termingerechten Stromzählerwechsel durch den Netzbetreiber keinen Einfluss hat und für die Folgen dadurch eintretender Verzögerungen nicht haftet.

5.4. Finanzierung: Der Kunde erteilt im Rahmen seiner Bestellung gegenüber Hauskonzepte eine von ihm ausgefüllte Selbstauskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese Auskunft dient der Finanzierung der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden steht es frei, eine Finanzierungszusage bei einer Bank seiner Wahl selbst einzuholen. Erhält der Kunde eine Finanzierungsablehnung oder liegt Hauskonzepte eine schriftliche Finanzierungszusage nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bestelldatum vor, steht es Hauskonzepte frei, eine unverbindliche Finanzierungszusage einer von ihr ausgewählten Bank aufgrund der Selbstauskunft einzuholen. Der Kunde willigt ein, dass die in der Selbstauskunft genannten Daten dazu an die Bank weitergeleitet werden dürfen. Das Finanzierungsangebot der Bank ist freibleibend und dessen Abgabe und Konditionen obliegen der Bank.

5.5. Unverbindliche Wirtschaftlichkeitsprognose: Etwaige von Hauskonzepte abgegebene oder übermittelte Prognosen über einen voraussichtlichen Ertrag, den Grad der Autarkie oder die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage beruhen auf mathematischen Modellrechnungen eines Drittanbieters und beinhalten lediglich unverbindliche Schätzungen. Dort enthaltene Angaben können infolge von Schwankungen relevanter Faktoren wie z.B. Wetter, Verschattung, Nutzerverhalten und gesetzlicher Rahmenbedingungen sowohl unterhalb als auch oberhalb der tatsächlichen Werte liegen (zur angegebenen Leistung der PV-Anlage s. Ziffer 3.1- letzter Satz).

6. Leistungsänderungen

Hauskonzepte behält sich vor, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, soweit dies aus rechtlichen Gründen (z. B. wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben), aus technischen Gründen (z. B. infolge bau- oder anschlusstechnischer Gegebenheiten) oder aus sonstigen triftigen Gründen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und außerhalb der Einflusssphäre von Hauskonzepte liegen (z. B Sonderwünsche des Kunden, fehlende rechtzeitige Verfügbarkeit vereinbarter Liefergegenstände), erforderlich wird und die Änderung oder Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Hauskonzepte kann insbesondere statt vereinbarter Fabrikate gleichwertige Ersatzprodukte liefern, sofern deren Hersteller mit den von Hauskonzepte zu dem vereinbarten Fabrikat ggf. angebotenen Herstellergarantien gleichwertige Herstellergarantien geben.

7. Montagevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Die Montage und Installation der Liefergegenstände setzt kundenseitig die Eignung des Gebäudes und dessen Einrichtungen voraus, insbesondere eine ausreichende statische Tragfähigkeit des Gebäudedachs und dessen Eignung zur Montage der PV-Anlage, zur Aufbringung geeignete Dachziegel einschließlich einer ausreichenden Anzahl von Ersatzziegeln, eine nach dem Stand der Technik, insbesondere der DIN VDE 0100, zum Anschluss geeignete Hauselektrik samt Hausanschlusskasten (HAK) und ggf. weitere erforderliche Einrichtungen wie Hausanschlusssäule (HAS), Zähleranschlusssäule (ZAS) und Zählerschrank (ZS) mit separatem Stromzähler sowie eine Genehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber.

7.2. Der Kunde schuldet als Mitwirkungsleistung die rechtzeitige und eigenverantwortliche Schaffung, ggf. durch notwendigen Umbau vorhandener Einrichtungen wie z. B. des Hausanschlusskastens (HAK) und Feststellung der Montagevoraussetzungen nach Ziffer 7.1 auf eigene Kosten, einschließlich einer nach seinem Ermessen erfolgenden Hinzuziehung von Fachpersonal, wie Statiker, Elektriker oder Netzbetreiber. Er wird Hauskonzepte dazu und zu ggf. sonstigen für die Leistungserbringung bedeutsamen Umständen vollständige und richtige Angaben machen und auf mögliche Leistungshindernisse hinweisen. Hauskonzepte unterstützt den Kunden hierbei, indem sie ihm auf Anfrage Auskunft erteilt über die dafür benötigen Angaben und Daten zu der PV-Anlage und deren Komponenten, soweit sich diese nicht bereits aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung, dem Vertrag oder sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen ergeben. Eine Pflicht von Hauskonzepte, den Kunden auf bestehende, für Hauskonzepte oder von ihr beauftragte Dritte erkennbare Defizite hinsichtlich der Montagevoraussetzungen hinzuweisen und darüber aufzuklären, bleibt unberührt.

7.3. Der Kunde wird Hauskonzepte oder von ihr beauftragte Dritte zu den vertraglich vereinbarten, sonst verabredeten oder von Hauskonzepte zumutbar angebotenen Terminen zum Zwecke der Montage und Installation der PV-Anlage und der Geräte und der damit verbundenen Arbeiten den ungehinderten Zugang zum Gebäude und den Zugriff auf die zur Montage und Installation notwendigen technischen Einrichtungen gewähren.
7.4. Der Kunde wird bei ihm angelieferte Gegenstände und Arbeitsgeräte mindestens mit der in eigenen Angelegenheiten angewandten Sorgfalt behandeln und zumutbare Vorkehrungen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl treffen. Er wird ferner zumutbare Vorkehrungen zum Schutz im Auftrag von Hauskonzepte tätiger Personen vor Verletzungen und Unfällen treffen.

8. Liefer- und Leistungsfristen und Liefertermine
8.1. Vertraglich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind nur Circa-Fristen oder -termine, es sei denn, sie sind in dem Vertrag ausdrücklich als verbindliche exakte Fristen oder Termine vereinbart. Verbindlich sind diese dann, wenn Hauskonzepte diese durch Versenden der Auftragsbestätigung und des damit einhergehenden Vertragsschlusses (Ziffer 1) bestätigt.

8.2. Etwaige vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu welchem die Montagevoraussetzungen (Ziffer 7) vorliegen und der Kunde nötige Mitwirkungsleistungen erbracht und ggf. bereits fällige Zahlungen geleistet hat. Hauskonzepte ist im Fall vereinbarter Liefer- und Leistungstermine frühestens nach Vorliegen der Montagevoraussetzungen (Ziffer 7) und Erbringung nötiger Mitwirkungsleistungen sowie Erfüllung ggf. bereits fälliger Zahlungspflichten durch den Kunden zur Lieferung und Leistung verpflichtet.
8.3. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Verpflichtung oder Obliegenheit, bei der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung mitzuwirken, nicht oder nur unzureichend nachkommt, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach Vornahme der Mitwirkung. Ziffer 12.1 bleibt davon unberührt.

9. Lieferung, Gefahrübergang, Teillieferungen und Leistungen
9.1. Hauskonzepte liefert die Komponenten der PV-Anlage und die vereinbarten Geräte rechtzeitig vor der vereinbarten Montage. Hauskonzepte oder der von ihr beauftragte Subunternehmer wird dem Kunden den Liefertermin mit angemessener Frist ankündigen.

9.2. Im Fall der Lieferung der PV-Anlage mit anschließender DC-Montage sowie im Falle sonstiger Werkleistungen bzw. Lieferungen im Rahmen von Werkverträgen (vgl. Ziffer 3.3 Satz 1) geht die Gefahr jeweils mit der (Teil-)Abnahme der jeweiligen Leistung vollständig und endgültig auf den Kunden über. Der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage und der jeweiligen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn weitere Leistungen (z.B. die AC-Montage) oder die Lieferung weiterer Geräte beauftragt wurde und die Erfüllung dieser Leistungen bzw. Lieferungen im Zeitpunkt der (Teil-Abnahme) der bereits erbrachten Leistung noch aussteht.
9.3. Hauskonzepte ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, sofern hierdurch die Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

10. Selbstbelieferungsvorbehalt

Sofern Hauskonzepte die vertragsgemäßen Lieferungen oder Leistungen aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen infolge ausbleibender, verspäteter oder fehlerhafter Belieferung oder Leistungserbringung durch einen Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleister nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, obwohl Hauskonzepte vor Vertragsschluss mit dem Kunden einen über den Bezug der entsprechenden Lieferung oder Leistung mit dem Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleister kongruenten Vertrag geschlossen hat, ist Hauskonzepte berechtigt, sich durch Erklärung von dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu lösen. Hauskonzepte wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung oder Leistung unterrichten und ihm bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

11. Rücktrittsvorbehalt

11.1. Hauskonzepte behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn aus von ihr nicht zu vertretenden und ihr bei Vertragsschluss weder bekannten noch fahrlässig unbekannten sowie nach Ablauf einer von ihr dem Kunden gesetzten angemessenen Frist fortbestehenden rechtlichen Gründen (z. B. wegen einer abgelehnten oder nicht rechtzeitig erteilten erforderlichen Genehmigung), aus technischen Gründen (z. B. wegen fehlender Tragfähigkeit des Gebäudedachs oder wegen Verletzung einer die technischen Montagevoraussetzungen, insbesondere die Eignung der Hauselektrik im Sinne von Ziffer 7.1, betreffenden, mehr als nur unwesentlichen Mitwirkungspflicht des Kunden) oder sonstigen vergleichbar triftigen Gründen (z. B bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass der Kunde wegen fehlender Zahlungsfähigkeit bereits fällige oder zu erwartenden künftigen Zahlungspflichten nicht wird erfüllen können) die vertragsgemäße Erfüllung des Vertrags für sie unzumutbar erschwert oder verzögert wird.

11.2. Sofern die in vorstehender Ziffer 11.1 geregelten Rücktrittsvoraussetzungen nur in Bezug auf einzelne Lieferungen oder Leistungen oder – im Fall teilbarer Lieferungen oder Leistungen – nur in Bezug auf Teile davon vorliegen, kann Hauskonzepte den Vertragsrücktritt auch nur teilweise in Bezug auf die betroffenen Lieferungen oder Leistungen bzw. Teilen davon erklären, es sei denn, dem Kunden ist ein Festhalten an dem Vertrag im Übrigen nicht zumutbar.
11.3. Weitere gesetzliche Rechte von Hauskonzepte bleiben unberührt.

12. Höhere Gewalt

12.1. Sollte Hauskonzepte durch höhere Gewalt (wie z.B. in Ziffer 12.3 definiert) unverschuldet an einer fristgerechten Lieferung oder Leistung gehindert sein, so verlängern sich etwaige Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum, in dem die Störung andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach Beendigung der Störung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn solche Umstände im vorgenannten Sinn bei einem Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleister von Hauskonzepte eintreten.

12.2. Dauert die Störung im Sinne von Ziffer 12.1 mehr als vier Monate an, so sind Hauskonzepte und der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen einer Partei wird die andere Partei innerhalb angemessener Frist erklären, ob sie zurücktreten wird. Die Folgen eines durch Hauskonzepte oder dem Kunden erklärten Rücktritts richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.3. Der Begriff „höhere Gewalt“ umfasst insbesondere Kriege, Bürgerkriege, Terrorakte, Sabotage, Handelsbeschränkungen, Embargos, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, Explosionen, Feuer, Erdbeben, einen mehr als nur vorübergehenden Ausfall von Transportmitteln, von Telekommunikations- und Informationssystemen oder der Versorgung mit Energie, Boykott, Streik und Aussperrung, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen, mit zur Produktherstellung nötigen Materialien, mit Bau- und Lieferteilen oder mit Arbeitskräften sowie andere Umstände ähnlicher Art, welche außerhalb des Einflusses von Hauskonzepte oder eines ihrer davon betroffenen Erfüllungsgehilfen, Lieferanten oder Dienstleisters liegen.

13. Abnahme und Teilabnahme

13.1. Der Kunde hat die PV-Anlage, die von Hauskonzepte erbrachten Leistungen (z.B. DC-Montage bzw. AC-Montage) und die gelieferten Geräte nach Montage und vollständiger Installation nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen abzunehmen. Gesondert gekaufte Waren, etwa gekaufte Geräte, die ohne Montageleistung oder mit einer Montageleistung von nur untergeordneter Bedeutung geliefert werden (vgl. Ziffer 3.4 Satz 2), sind nicht abzunehmen.

13.2. Die Voraussetzungen, die Arten, der Ablauf und die Folgen der Abnahme richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für Teilabnahmen nach Ziffer 13.3.

13.3. Hauskonzepte darf vom Kunden verlangen, abgeschlossene und selbstständig funktionsfähige Teile der Leistung gesondert abzunehmen („Teilabnahme“), wie z. B. die Lieferung und DC-Montage der PV-Anlage samt montierter Geräte (vgl. Ziffer 3.2). Nach erfolgter Teilabnahme ist Hauskonzepte berechtigt, den auf die abgenommene Leistung entfallenden Teil der Vergütung gemäß Ziffer 15.3 in Rechnung zu stellen.

13.4. Hauskonzepte wird den Kunden über die Teilabnahmereife oder Abnahmereife erbrachter Leistungen unterrichten. Hauskonzepte oder ein von ihr beauftragter Dritter wird an vorgesehenen Terminen zu Teilabnahme und Abnahme vor Ort teilnehmen und den Kunden dabei unterstützen. Hauskonzepte wird dazu zumutbare Termine, soweit solche zur Abnahme geboten oder erforderlich sind, anbieten. Hauskonzepte ist berechtigt, dem Kunden nach Fertigstellung teilabnahme- und abnahmereifer Leistungen eine angemessene Frist zur Teilabnahme bzw. zur Abnahme zu setzen.
13.5. Gesondert gekaufte Waren, etwa gekaufte Geräte, die ohne Montageleistung oder mit einer Montageleistung von nur untergeordneter Bedeutung geliefert werden (vgl. Ziffer 3.3 Satz 2), sind nicht abzunehmen.

14. Vergütung
14.1. Leistungen von Hauskonzepte sind, soweit im Vertrag oder in diesen AGB nicht abweichend vereinbart, zu den im Vertrag vereinbarten Preisen bzw., im Fall nach Zeitaufwand berechneter Leistungen, zu den vereinbarten Sätzen zu vergüten.

14.2. Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive gesetzlich anfallender Umsatzsteuer in Euro.

15. Zahlungsbedingungen
15.1. Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, kann der Kunde Zahlungen durch Überweisung auf ein von Hauskonzepte angegebenes Konto leisten oder andere ggf. vereinbarte Zahlungsarten nutzen.

15.2. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Vergütung spätestens 14 Tage ab Rechnungszugang zu leisten.
15.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Hauskonzepte berechtigt, die im Wege der Teilabnahme (Ziffer 13.3) abgenommenen Lieferungen und Leistungen gesondert abzurechen. Die übrigen abzunehmenden Lieferungen und Leistungen werden nach Abnahme abgerechnet.

15.4. Das Recht von Hauskonzepte, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 632a BGB) Abschlagszahlungen zu verlangen, bliebt unberührt.

15.5. Hauskonzepte ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu stellen, insbesondere per E-Mail.
15.6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann Hauskonzepte Verzugszinsen in der ggf. vereinbarten, ansonsten in der gesetzlichen Höhe verlangen. Davon unberührt bleibt des Recht von Hauskonzepte, nach gesetzlichen Bestimmungen einen weitergehenden Schaden sowie anderweitige Rechte geltend zu machen.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

16.1. Hauskonzepte stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte zu. Insbesondere ist Hauskonzepte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Zurückbehaltung ihrer Lieferungen oder Leistungen berechtigt, solange der Kunde seine bestehenden Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag nicht erfüllt.

16.2. Der Kunde kann vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Beschränkung des Rechts zur Aufrechnung gilt nicht für die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden, die aus dem Vertrag stammen, aus dem auch die Gegenforderung von Hauskonzepte stammt, und die mit dieser in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

17. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte PV-Anlagen und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür jeweils geschuldeten Vergütung im Eigentum von Hauskonzepte.

18. Geistiges Eigentum

Sämtliche an der PV-Anlage, den Geräten oder Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Bedienungsanleitungen, Produktdokumentationen, Fotos und dergleichen bestehenden Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte oder sonstigen Rechte des geistigen Eigentums stehen ausschließlich Hauskonzepte oder einem sonstigen Rechtsinhaber zu. Dem Kunden werden hieran keine Rechte eingeräumt.

19. Sach- und Rechtsmängelansprüche des Kunden

19.1. Hauskonzepte haftet gegenüber ihren Kunden für Sach- und Rechtsmängel nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Zu diesem Zweck werden alle aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels sowie einer vertragswidrigen Erbringung der in Ziffern 3 – 5. geregelten Montage- und sonstigen Leistungen bestehenden Ansprüche gegen ausführende Dritte, insbesondere gegen Subunternehmer, an den Kunden abgetreten mit der Ermächtigung, diese im eigenen Namen geltend zu machen und Erfüllung an sich zu verlangen. Der Kunde nimmt die Abtretung an.

19.2. Dem Kunden stehen bei etwaigen Sach-, Produkt- oder Rechtsmängeln verkaufter Produkte oder erbrachter Werkleistungen alle nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kunde Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen kann, als eine Haftung nach Ziffer 21 gegeben ist.

19.3. Es gelten insoweit und auch im Übrigen die gesetzlichen Verjährungsfristen.

20. Garantien
20.1. Produkt- und Leistungsbeschreibungen von Hauskonzepte sind keine Garantien im Rechtssinn. Nur schriftlich oder in Textform abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien binden Hauskonzepte.

20.2. Soweit vereinbart, stehen dem Kunden in Bezug auf die gelieferte PV-Anlage, Geräte oder Komponenten hiervon Ansprüche aus Garantien gegen deren Hersteller zu („Herstellergarantien“). Gegenstand, Voraussetzungen, Inhalt, Dauer und verpflichteter Hersteller ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller. Ansprüche aus Herstellergarantien muss der Kunde direkt bei dem aus einer solchen Garantie verpflichteten Hersteller nach den Regelungen der jeweiligen Garantiebedingungen geltend machen. Dem Kunden stehen aus Herstellergarantien keine Direktansprüche gegen Hauskonzepte zu. Hauskonzepte haftet gegenüber dem Kunden auch nicht dafür, dass der aus einer Herstellergarantie verpflichtete Hersteller seine geschuldete Leistung garantiegemäß erbringt.
20.3. Sämtliche von Herstellern und ggf. von Hauskonzepte gegebene Garantien treten neben die dem Kunden aus der gesetzlichen Mängelhaftung zustehenden Rechte gegenüber Hauskonzepte.

21. Haftung von Hauskonzepte

21.1. Hauskonzepte haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abweichend von obigen Haftungsbeschränkungen jedoch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ebenso bleibt eine Haftung von Hauskonzepte nach dem Produkthaftungsgesetz von den vor-und nachstehenden Bedingungen unberührt. Im Fall einer vertraglich übernommenen Garantie haftet Hauskonzepte nach Maßgabe der Garantie und ergänzend nach den ggf. anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

21.2. In Fällen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet Hauskonzepte – soweit in Ziffer 21.1 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung von Hauskonzepte nach Satz 1 ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Hauskonzepte, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 21.1, ausgeschlossen. Ziffer 19.1 gilt in jedem Haftungsfall vorrangig.
21.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten auch zugunsten von Organen, Angestellten und Gesellschaftern von Hauskonzepte.

22. Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
22.1. Hauskonzepte darf ohne vorherige Zustimmung des Kunden Erfüllungsgehilfen wie Subunternehmer einschalten oder eingeschaltete Erfüllungsgehilfen durch andere ersetzen, insbesondere zur Erfüllung von Pflichten zur Montage, Installation und Inbetriebnahme gelieferter PV-Anlagen und Geräte.
22.2. Hauskonzepte haftet für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden im Rahmen der in diesen AGB oder in ggf. getroffenen Sonderabreden geregelten Haftungsgrenzen und -beschränkungen.

23. Salvatorische Klausel und anwendbares Recht
23.1. Sollte eine Regelung in diesen AGB oder in einem Vertrag, der diesen AGB unterliegt, unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages nicht. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die anwendbare gesetzliche Regelung.

23.2. Für Verträge zwischen Hauskonzepte und dem Kunden, für welche diese AGB gelten, sowie für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit solchen Verträgen gilt deutsches Recht, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, ausgeschlossen ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit nicht abweichend vereinbart. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt, sofern der Kunde bei Vertragsschluss seinen abweichenden Sitz angezeigt hat.

24. Form der Übermittlung von Verbraucherinformationen
Der Kunde stimmt zu, dass Hauskonzepte die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen statt auf Papier auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen kann, auch wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen von Hauskonzepte geschlossen wurde.

25. Widerrufsrecht

25.1. Sofern der Kunde als Verbraucher (vgl. zur Definition Ziffer 1.1) einen Vertrag mit Hauskonzepte außerhalb von Geschäftsräumen von Hauskonzepte oder außerhalb der Geschäftsräume der von Hauskonzepte beauftragten Außendienstmitarbeiter oder sonstiger Vertriebspartner schließt oder wenn für den Vertragsschluss und die Vertragsverhandlungen ausschließlich Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB verwendet wurden, steht dem Kunden unter den Voraussetzungen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

25.2. Für das Widerrufsrecht gelten, soweit in Satz 2 nicht abweichend geregelt, die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen in den unter Ziffer 25.3 wiedergegebenen, für einen Widerruf des jeweils geschlossenen Vertrags einschlägigen gesetzlichen Widerrufsbelehrungen. Hauskonzepte ist im Fall eines Widerrufs berechtigt, empfangene Zahlungen auch mit anderen Zahlungswegen als den für die Zahlungspflicht des Kunden vereinbaren an den Kunden zurückzuzahlen, insbesondere per Überweisung auf dessen Konto.

25.3. Maßgebend ist a) die nachfolgend unter Ziffer I. angefügte Widerrufsbelehrung für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere also für Verträge über die Lieferung und Montage einer PV-Anlage samt vereinbarter Geräte im Sinne von Ziffer 3.1, und b) die nachfolgend unter Ziffer II. Angefügte Widerrufsbelehrung für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, insbesondere also für ggf. unabhängig vom Erwerb einer PV-Anlage gesondert geschlossene Verträge über die Lieferung und Montage von Geräten im Sinne von Ziffer 3.1.
25.4. Zur Erklärung des Widerrufs gegenüber Hauskonzepte kann der Kunde das nachfolgend unter Ziffer III. wiedergegebene gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Widerrufsbelehrung

I. Gesetzliche Widerrufsbelehrung für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen nachgenannter Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hauskonzepte Deutschlang GmbH, Am Hohen Ufer 5A, 30159 Hannover, info@haus-konzepte.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. durch einen mit der Post versandten Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht verbindlich ist. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von Zusatzkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihr Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie jedoch verlangt, dass die Dienstleistungen während der noch laufenden Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweise zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Hinweis zum Erlöschen: Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung,
– wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträgerg übermittelt haben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt,
– bei einem Vertrag mit Aufforderung zur Ausführung von Reparaturarbeiten bei Ihnen, wenn Sie vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt haben.

II. Gesetzliche Widerrufsbelehrung für Kaufverträge über die Lieferung von Waren

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Hauskonzepte Deutschland GmbH, Am Hohen Ufer 5 A, 30159 Hannover, info@haus-konzepte.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von Zusatzkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem der Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen nachweislich absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren, welche auf höchstens etwa 1.000 EUR geschätzt werden. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren kommen Sie nur dann auf, wenn dieser auf einem zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang beruht.

Hinweise zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht:

  • bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, und
  • bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

III. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Hauskonzepte Deutschland GmbH
Am Hohen Ufer 5A
30159 Hannover
Deutschland
E-Mail: info@haus-konzepte.de

Hiermit widerrufe(n) ich / wir  (*)   den von mir / uns  (*)  abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren  (*)  / die Erbringung der folgenden Dienstleistung  (*).

________________________________________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

________________________________________________________________________________________________

Name des / der Verbraucher(s)

________________________________________________________________________________________________

Anschrift des / der Verbraucher(s)

(*) Unzutreffendes streichen

______________________________________________        _____________________________________________

Ort, Datum                                                                                   Unterschrift des / der Verbraucher(s)

Stand: Oktober 2024

Hauskonzepte Deutschland GmbH, Am Hohen Ufer 5A, 30159 Hannover, Deutschland, Geschäftsführer: Maik Ptok, Handelsregister: AG Hannover HRB 225162, E-Mail: info@haus-konzepte.de